Wie bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Nordzypern?
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Wie bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Nordzypern?

Eine der häufigsten Fragen unserer Kunden betrifft die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt auf der Insel und das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Am 23. Oktober 2019 traten in Nordzypern Änderungen des Einwanderungsgesetzes in Kraft, die die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern regeln.

Ausländische Staatsangehörige, die Eigentum vor Ort besitzen und sich länger als 90 Tage oder länger als der durch das Visum gewährte Zeitraum in der TRNC aufhalten möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern sie nicht anderweitig zum Aufenthalt im Land berechtigt sind.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann in den ersten drei Jahren um den gleichen Zeitraum verlängert werden, danach um zwei Jahre, sofern die entsprechenden Eigentumsurkunden für die Immobilie in Nordzypern vorliegen.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen folgende Dokumente bei der örtlichen Zweigstelle der Migrationspolizei eingereicht werden:

  • Originalreisepass und Fotokopien der Seiten mit dem Foto des Besitzers und Stempel mit dem Einreisedatum;
  • Original und Fotokopien des Eigentumstitels (oder, falls die erforderlichen Dokumente noch nicht vorliegen, ein Original des Kaufvertrags und eine Fotokopie);
  • Eine Wohnsitzbescheinigung des Mukhtar (Regionalgouverneur);
  • Dokumente von einer lokalen Bank, die bestätigen, dass jedes Familienmitglied über genügend Geld auf seinem Konto verfügt (Mindestlohn TL8.600 (ca. 465 EUR) multipliziert mit 12 Monaten);
  • 2 Fotos in Reisepassgröße;
  • Einschlägige Regierungsstempel.

Eine ärztliche Untersuchung auf HIV, Hepatitis und Tuberkulose ist Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Insel streng überwacht wird, um die Verbreitung dieser komplexen Krankheiten zu verhindern. Die Kosten für die Tests belaufen sich auf etwa 30 EUR.

Nach der neuen Verordnung ist der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Personen über 60 Jahre obligatorisch. Sie wird jedoch für jeweils zwei Jahre ausgestellt.
Kinder unter 18 Jahren müssen sich in vereinfachter Form anmelden.
Kurzfristige Aufenthaltsgenehmigungen gibt es auch für Studenten, Auszubildende und Ausländer in der Lehrlingsausbildung.